Auslieferung (Recht)

Auslieferung, Recht:

die Übergabe einer Person durch den Staat, auf dessen Gebiet sie sich aufhält, an einen anderen Staat oder ein internationales Gericht zum Zwecke der gerichtlichen oder behördlichen Verfolgung. Der Auslieferung gehen ein Auslieferungsantrag des die Verfolgung beabsichtigenden Staates und eine Entscheidung des ersuchten Staates voraus, die in der Regel aufgrund

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