Lauschangriff

Lausch|angriff, Lausch|aktion, Lausch|operation,

umgangssprachliche Bezeichnung für das geheime Abhören (»Belauschen«) und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln. Zum Zweck der Strafverfolgung darf nach §§ 100 a, b StPO die Telekommunikation einer Person bei Verdacht bestimmter schwerer Straftaten überwacht und aufgezeichnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts

Quellenangabe

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