befristetes Arbeitsverhältnis
befristetes Arbeitsverhältnis, Zeitarbeitsverhältnis,
ein auf bestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsververhältnis. Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. 12. 2000, Abkürzung TzBfG). Geschlossen werden kalendermäßig befristetete oder zweckbefristete Arbeitsverträge, Letztere, wenn sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Zu
Quellenangabe