Verbreitungsrecht

Verbreitungsrecht, das Recht des Urhebers, das Original oder Vervielfältigungsstücke seines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen (§ 17 UrhG; Urheberrecht), also Werkexemplare körperlich zu verbreiten. Der Urheber kann das Verbreitungsrecht durch Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts an einen anderen übertragen. Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes

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