Verwaltungszustellung

Verwaltungszustellung, in gesetzlich vorgeschriebener Form zu bewirkender und zu beurkundender Vorgang, durch den eine Verwaltungsbehörde einer Person ein Schriftstück übermittelt oder ihr Gelegenheit gibt, von ihm Kenntnis zu nehmen. Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. Die Verwaltungszustellung für alle Verwaltungsstellen des Bundes und für

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