Zustellung (Verfahrensrecht)
Zustellung, Verfahrensrecht:
förmliche Übergabe von Schriftstücken (z. B. Schriftsätze, Ladungen, Entscheidungen) mit der protokollierten Feststellung, dass, wann und an wen sie übergeben worden sind. Mit der ordnungsgemäßen Zustellung gilt das Schriftstück als dem Empfänger zugegangen.
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