Beglaubigung (Recht)

Beglaubigung, Recht:

die Bescheinigung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person herrührt (Identitätsnachweis) oder eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt (beglaubigte Abschrift). Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einer anderen landesrechtlich zuständigen

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