Verleihung (Recht)
Verleihung, Recht:
staatliche Gewährung einer Berechtigung, die nicht lediglich öffentlich-rechtlichen Beschränkungen eines an sich bestehenden Freiheitsbereichs beseitigt, sondern einen darüber hinausreichenden Rechtsstatus vermittelt. Hierdurch unterscheidet sich die Verleihung von einer bei rechtlicher Unbedenklichkeit zu erteilenden öffentlich-rechtlichen Erlaubnis sowie auch von der Befreiung, die ein an sich bestehendes (repressives) rechtliches Verbot aufhebt; die
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