Konzession (Recht)

Konzession [lateinisch, zu concedere, konzedieren] die, -/-en, Recht:

allgemein die Bewilligung, Erlaubnis. – Im Verwaltungsrecht die personen- und/oder sachbezogene behördliche Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung) zum Betrieb eines nicht völlig erlaubnisfreien Gewerbes. Die Bezeichnung Konzession wird von der Gewerbeordnung nur noch im Zusammenhang mit der Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten (§ 30) verwendet. Umgangssprachlich hat sie sich jedoch besonders

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