Fischereirecht
Fischereirecht, im öffentlichen Recht die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Umfang und Ausübung der See- und Binnenfischerei regeln. Die Hochsee- und Küstenfischerei gehört in Deutschland gemäß Artikel 74 Ziffer 17 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung; sie ist bundesgesetzlich durch das Seefischereigesetz vom 12. 7. 1984 in der Fassung vom 6.
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