Ausländer (Recht)
Ausländer, Recht: eine Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als die ihres Aufenthaltslandes besitzt.
Rechtlich hat sie nicht die vollständige staatsbürgerliche Teilhabe, die ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten ist, etwa das aktive und passive Wahlrecht auf Bundesebene.
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