Ausländer (Recht)

Ausländer, Recht:

eine Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als die ihres Aufenthaltslandes besitzt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.