Verbandsklage (Verwaltungsprozessrecht)

Verbandsklage, Klage, die ein Verband (eine Vereinigung) erheben kann, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.

Da nach den verschiedenen Prozessordnungen (sofern kein Fall der Prozessstandschaft vorliegt) grundsätzlich nur derjenige klagen kann, der eine Verletzung in eigenen Rechten geltend macht (vgl. z. B. § 42 Absatz 2 VwGO), ist die Verbandsklage nur zulässig, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Von der Verbandsklage zu unterscheiden ist die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.