Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren, Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, entweder durch Verwertung des Vermögens des Schuldners und Verteilung des Erlöses oder durch Festlegung einer abweichenden Regelung – insbesondere zum Erhalt eines Unternehmens – in einem Insolvenzplan. Diese Gesamtvollstreckung tritt an die Stelle der Einzelzwangsvollstreckung. Das Insolvenzverfahren ist in der
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