Prozessstandschaft
Prozess|standschaft, Sonderfall der Prozessführungsbefugnis, nämlich in eigenem Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen. Gesetzliche Prozessstandschaft besteht in Verwalterfällen (Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter, Testamentsvollstrecker als Parteien kraft Amtes) oder bei der klageweisen Geltendmachung von Rechten der Gesellschaft durch einen Gesellschafter gegen Mitgesellschafter (actio pro socio) sowie bei
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