Urhebervertragsrecht

Urhebervertragsrecht, Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und einem Verwerter (z. B. Verlag, Bühne, CD-, Filmproduzent, Rundfunk), dem der Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt hat. Eine allgemeine gesetzliche Regelung des Urhebervertragsrechts besteht bisher nicht. Jedoch enthält das Urheberrechtsgesetz Vorschriften über die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31–44); in diesem Zusammenhang werden

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