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Verlagsrecht

Verlagsrecht, subjektiv das ausschließliche, vom Urheberrecht des Verfassers abgeleitete, gegen jeden Dritten wirkende Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes der Literatur oder der Tonkunst; objektiv die gesetzlichen Bestimmungen über das Verlagsvertragsverhältnis. Das Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. 6. 1901, geändert durch das Urheberrechtsgesetz vom 9.

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