Urbar
Urbar [mittelhochdeutsch urbar, urbor »Zins tragendes Grundstück«, zu erbern, althochdeutsch urberan »hervorbringen«] das, -s/-e,
im Mittelalter 1) die Einkünfte aus Grund und Boden, 2) das Grundstück selbst, 3) das in Listen- oder Buchform angelegte Verzeichnis dieser Einkünfte und Güter (Urbarium, »Salbuch«, »Lagerbuch«, französisch censier, polyptique). Urbare wurden angelegt für die Wirtschaftsführung und Verwaltung, seit dem 9. Jahrhundert v. a. von Klöstern und
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