Sala
Sala [althochdeutsch sala »Übertragung«] die, -,
im frühen deutschen Recht des Mittelalters die rechtsgeschäftliche Übertragung von Grundeigentum nach der Lehre von Sala und Investitur. Die Sala ist ein zunächst auf dem zu veräußernden Grundstück abgeschlossener, eigentumsverschaffender Vertrag zwischen Veräußerer und Erwerber. Er wird begleitet von der Investitur (Gewere), mit der (symbolisch vollzogen) die Sachherrschaft (Besitz)
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