Unbrauchbarmachung
Unbrauchbarmachung, mit der Einziehung von Schriften, Ton- und Bildträgern oder anderer Darstellungen wegen ihres strafbaren Inhalts im Strafurteil anzuordnende Vernichtung der Vorrichtungen (Platten, Formen, Negative) zu ihrer Herstellung (§ 74 d StGB).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe