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Unbrauchbarmachung

Unbrauchbarmachung, mit der Einziehung von Schriften, Ton- und Bildträgern oder anderer Darstellungen wegen ihres strafbaren Inhalts im Strafurteil anzuordnende Vernichtung der Vorrichtungen (Platten, Formen, Negative) zu ihrer Herstellung (§ 74 d StGB).

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