Strafbefehl

Strafbefehl, eine richterliche Entscheidung, die auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Strafrichter und vor dem Schöffengericht bei Delikten, die nur als Vergehen qualifiziert sind, die Strafe oder sonstige Rechtsfolge ohne Hauptverhandlung schriftlich festsetzt. Als Rechtsfolge dürfen nur Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.