Wiederaufnahme des Verfahrens (Zivilprozess)
Wieder|aufnahme des Verfahrens, außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar