Zahlungserleichterung

Zahlungs|erleichterung, umgangssprachlich oft Bezeichnung für die Stundung oder die Ratenzahlung. Im Strafrecht die Möglichkeit, bei der Bezahlung einer Geldstrafe eine Zahlungsfrist oder die Zahlung in Teilbeträgen zu bewilligen (§ 42 StGB); auch anwendbar bei Verfall, Erweitertem Verfall und Einziehung (§§ 73 c, 73 d, 74 c StGB). Zahlungserleichterung wird

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.