Zahlungserleichterung
Zahlungs|erleichterung, umgangssprachlich oft Bezeichnung für die Stundung oder die Ratenzahlung. Im Strafrecht die Möglichkeit, bei der Bezahlung einer Geldstrafe eine Zahlungsfrist oder die Zahlung in Teilbeträgen zu bewilligen (§ 42 StGB); auch anwendbar bei Verfall, Erweitertem Verfall und Einziehung (§§ 73 c, 73 d, 74 c StGB). Zahlungserleichterung wird
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