Recht
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei ist das tschechische Justizwesen reformiert worden. Die Militärgerichtsbarkeit wurde abgeschafft und der zuvor dreistufige Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf vier Instanzen erweitert (Amts- und Landgerichte, zwei Obergerichte in Prag und Ostrava, Oberstes Gericht in Brünn). Eine selbstständige Arbeitsgerichtsbarkeit existiert nicht. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sind besondere
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