Recht
Das staatliche Gerichtssystem umfasst Friedensgerichte, Gerichte erster Instanz, nicht ständige Strafgerichte (Cours criminelles), eine Arbeitsgerichtsbarkeit sowie einen Berufungsgerichtshof. Per Gesetz von 1998 wurde ein Oberster Gerichtshof mit drei Kammern (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungshof) geschaffen. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten ist der ebenfalls 1998 geschaffene Verfassungsrat, für Verfahren gegen Inhaber politischer Ämter der
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