Politik und Recht
Nach der Verfassung vom 25.10.1993 (mehrfach geändert) liegt die Gesetzgebung beim Landtag (die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt). Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtags, von der Staatsregierung oder durch Volksbegehren (Quorum: 8 % bzw. 10 % der Stimmberechtigten) eingebracht werden. Die vollziehende Gewalt liegt bei der Landesregierung unter
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