Taschendiebstahl

Taschendiebstahl, Entwendung von Sachen aus Taschen, Kleidungsstücken, meist unter Ausnutzung eines Gedränges; wird als einfacher Diebstahl nach § 242 StGB bestraft.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar