Diebstahl

Diebstahl, eines der wichtigsten Vermögensdelikte, nach § 242 StGB jede Handlung, durch die jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen. Fremd ist eine Sache, wenn sie dem Täter nicht gehört; die rechtswidrige Zueignung herrenloser Sachen wird jedoch nicht vom Tatbestand des

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