Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung

Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Sachversicherung gegen Schäden durch Entwendung von versicherten Sachen mittels Einbruch aus einem Gebäude oder aus Räumen, durch Vandalismus nach einem Einbruch und durch Raub. Einfacher Diebstahl ist durch die Einbruchdiebstahlversicherung nicht abgedeckt; dazu bedarf es einer eigenen Diebstahlversicherung, wie z. B. der Fahrradversicherung. Für einfachen

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