Gebrauchsanmaßung

Gebrauchsanmaßung, Gebrauchsdiebstahl,

die unberechtigte Benutzung fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Allgemeinen nicht strafbar; wer also z. B. einen fremden Regenschirm wegnimmt, um ihn nach einmaligem Gebrauch zurückzugeben, kann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Doch ist die Gebrauchsanmaßung eines öffentlichen Pfandleihers an Gegenständen, die er in Pfand genommen hat,

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