Unterschlagung

Unterschlagung, veraltet Unterschleif, Defraudation,

das vorsätzliche rechtswidrige Sichaneignen einer fremden beweglichen Sache, die der Täter bereits in seinem Besitz oder Gewahrsam hatte (z. B. als Entleiher, als Besitzer einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache). Im Unterschied zum Diebstahl erfolgt bei der Unterschlagung also kein Gewahrsamsbruch (»Wegnahme«), da der Täter die Sachherrschaft über die Sache bereits

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