Felddiebstahl
Felddiebstahl, Diebstahl von Früchten und sonstigen geringwertigen Gegenständen auf dem Feld oder im Wald, der prinzipiell als gewöhnlicher Diebstahl nach § 242 StGB bestraft wird, doch können nach Artikel 4 des Einführungsgesetzes zum StGB landesrechtliche Vorschriften bestimmen, dass eine Tat in unbedeutenden Fällen nicht bestraft oder verfolgt wird. Nach
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