Tarifautonomie
Tarif|autonomie, das aus Artikel 9 Absatz 3 GG folgende Recht der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Einzelunternehmen), für ihre Mitglieder in Tarifverträgen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unabhängig von staatlichen Eingriffen verbindlich auszuhandeln und wieder aufzukündigen. Die Tarifautonomie umschließt besonders auch das Recht zu Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe