Einzelunternehmen (Steuerrecht)

Einzelunternehmen, Steuerrecht:

jedes Unternehmen mit Gewinneinkünften (§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz), an dem kein Mitunternehmer beteiligt ist. Mitunternehmer ist nach der Rechtsprechung derjenige, der an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt ist (Mitunternehmerinitiative) und gesellschaftsrechtlich am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens Anteil hat (Mitunternehmerrisiko). Die typische stille Gesellschaft kann ein

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.