Einzelunternehmen (Steuerrecht)
Einzelunternehmen, Steuerrecht:
jedes Unternehmen mit Gewinneinkünften (§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz), an dem kein Mitunternehmer beteiligt ist. Mitunternehmer ist nach der Rechtsprechung derjenige, der an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt ist (Mitunternehmerinitiative) und gesellschaftsrechtlich am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens Anteil hat (Mitunternehmerrisiko). Die typische stille Gesellschaft kann ein
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