Vereinigungsfreiheit

Ver|einigungsfreiheit, früher Vereinsfreiheit,

die verfassungsmäßig gewährleistete Freiheit der Staatsbürger, Vereine, Gesellschaften oder sonstige Zusammenschlüsse zu bilden und sich in ihnen zu betätigen. Die Vereinigungsfreiheit dient mit der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit v. a. der gesellschaftlichen Willensbildung. Sie gilt für politische, religiöse, ideelle, soziale, wirtschaftliche und andere Vereinigungen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.