Koalitionsfreiheit
Koalitionsfreiheit, als Sonderform der Vereinigungsfreiheit das Recht jedes Einzelnen, insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Artikel 9 Absatz 3 GG; Koalitionsrecht). Sie umfasst das Recht des Einzelnen, bei der Bildung der Vereinigung mitzuwirken und ihr beizutreten, aber auch das
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