Tarifeinheit

Tarif|einheit, im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass für sämtliche tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse eines Betriebes nur ein Tarifvertrag oder nur die gleichen Tarifverträge gelten sollen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Arbeitnehmer oder Abteilungen Tätigkeiten verrichten, die für den Tarifbereich untypisch (tariffremd) sind (Beispiel: auch für den Kaufhaus-Restaurantkoch gilt der Einzelhandels- und

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