Recht
Das Justizwesen ist Ende 1993 neu geregelt und später der Verfassung von 1994 angepasst worden. Die ordentliche Gerichtsbarkeit besteht für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen aus Kreis- und Stadtgerichten sowie Gebietsgerichten; an der Spitze steht das Oberste Gericht. In wirtschafts- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberste Wirtschaftsgericht. Eine Sonderstellung nimmt die
Informationen zum Artikel
Quellenangabe