Substitution (Recht)
Substitution [spätlateinisch »Ersetzung«] die, -/-en, Recht: Substitutionsrecht,
das Recht zur Erteilung einer Untervollmacht; im öffentlichen Recht heute kaum mehr gebräuchliche Bezeichnung für die Befugnis, anstelle des planmäßig zuständigen Amtswalters einen anderen mit einer bestimmten Aufgabe zu betrauen. Zum Substitutionsrecht im Strafverfahren Eintrittsrecht.
Quellenangabe