Adjunkt (Recht)
Adjunkt [lateinisch »beigefügt«], der, -en/-en, Recht:
1) ältere, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für Amtsgehilfe; 2) bis 1979 österreichischer Beamtentitel.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Adjunkt [lateinisch »beigefügt«], der, -en/-en, Recht:
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar