Sozietät (Recht)

Sozi|etät [französisch société, von lateinisch societas »Gesellschaft«] die, -/-en, Recht: Societät,

älterer Ausdruck für eine privatrechtliche Organisation, besonders im Versicherungswesen; heute oft Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Anwälte untereinander oder mit Angehörigen anderer freier Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwalt) zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Die Sozietät ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ein Anwaltsvertrag kommt in der Regel mit allen in der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.