Privileg (Recht)
Privileg [mittelhochdeutsch privilegje, von lateinisch privilegium »Vorrecht«] das, -(e)s/...gi|en, Recht:
von der allgemeinen Regelung (Gewohnheitsrecht, Gesetz) sich abhebende Sonderregelung von Rechtsverhältnissen zugunsten einer Person, einer Gruppe oder, als Realprivileg, eines Grundstücks (z. B. Mühlengerechtigkeit). Privileg meint sowohl die Erteilung als einen begünstigenden Herrschaftsakt für einen Einzelempfänger (Privileg im formellen Sinn) als auch die sich aus der Erteilung für
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