Beschlagnahme (Recht)
Beschlagnahme, Recht:
die zwangsweise Sicherstellung einer Sache zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.
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Quellenangabe
Brockhaus Enzyklopädie Online, Beschlagnahme (Recht). https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/beschlagnahme-recht (aufgerufen am 2025-08-27), NE GmbH Brockhaus