Beschlagnahme (Recht)

Beschlagnahme, Recht:

die zwangsweise Sicherstellung einer Sache zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.

Quellenangabe

Brockhaus Enzyklopädie Online, Beschlagnahme (Recht). https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/beschlagnahme-recht (aufgerufen am 2025-08-27), NE GmbH Brockhaus

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