klerikale Standesprivilegien
klerikale Standesprivilegi|en, Bezeichnung für bestimmte Vorrechte des Klerus, die sich geschichtlich herausgebildet hatten: kirchenrechtlicher Schutz vor Realinjurien, Gerichtsstand in Zivil- und Strafsachen nur vor dem kirchlichen Gericht, Befreiung vom Militärdienst und allen öffentlichen Aufgaben und Ämtern, die dem Klerikerstand fremd sind (Immunität). Der CIC von 1983 erhält diese klerikalen
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