Studienrat

Studi|enrat, seit 1920 Amtsbezeichnung für das Eingangsamt der beamteten Lehrer an Gymnasien, seit 1965 auch an den berufsbildenden Schulen. –Die Anwärter für das Lehramt an höheren Schulen heißen nach der ersten Staatsprüfung Studienreferendar und werden als Anwärter nach der zweiten Staatsprüfung Studienassessor, bei Übernahme in den Staatsdienst

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