Strafgerichtsbarkeit

Strafgerichtsbarkeit, früher peinliche Gerichtsbarkeit,

der für die Strafsachen zuständige Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zum Aufbau der Strafgerichtsbarkeit Gericht, zum Verfahren Strafprozess.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.