Bayerisches Oberstes Landesgericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abkürzung BayObLG,
höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern (Sitz: München), das der Freistaat Bayern als einziges Land Deutschlands aufgrund der Gesetzgebungsvorbehalte für die Länder in den §§ 8 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz errichtet hatte. Das BayObLG entschied z. B. anstelle der Oberlandesgerichte über Revisionen in Strafsachen und statt des Bundesgerichtshofs
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar