Bezirksgerichte

Bezirksgerichte, in der DDR die 1952 als gerichtliche Mittelinstanz anstelle der früheren Landgerichte und Oberlandesgerichte (OLG) eingeführten Gerichte, und zwar je eines für jeden der 15 Bezirke. Nach der Wiedervereinigung nahmen die Bezirksgerichte (mit Ausnahme von Berlin) gemäß Einigungsvertrag zunächst die Aufgaben der Landgerichte und Oberlandesgerichte wahr. Bis

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