Oberlandesgericht
Oberlandesgericht, Abkürzung OLG,
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, als höheres Gericht der Länder meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig. Das Oberlandesgericht entscheidet als Kollegialgericht (die einzelnen Spruchkörper heißen Senate) in Zivil- und Strafsachen mit unterschiedlicher Besetzung, gegebenenfalls auch durch den Einzelrichter. Es ist überwiegend Rechtsmittelgericht, in bestimmten Strafsachen aber erste Instanz. Gegen Urteile
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