Berufsgerichte
Berufsgerichte, Sondergerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe, die die innere Ordnung des Berufsstandes sichern und seine Angehörigen zu standesgerechtem Verhalten bewegen sollen. Berufsgerichte sind beschränkt auf einige (akademische) Berufe, die das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit in Anspruch nehmen (Ärzte, Apotheker, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, deren Berufsgerichte als Anwaltsgerichte bezeichnet
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