Schifffahrtsgerichte

Schifffahrtsgerichte, 1) innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit besondere Spruchkörper für Binnenschifffahrtssachen. Zuständig ist in 1. Instanz das Amtsgericht, in 2. Instanz das Oberlandesgericht als »Schifffahrtsobergericht«, bei zulässiger Revision der Bundesgerichtshof. Über die örtliche Zuständigkeit haben die Bundesländer zum Teil Staatsverträge geschlossen. Das Verfahren richtet sich im Übrigen nach dem Gesetz über

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